Fachanwalt Versicherungsrecht für Rödermark
Versicherung: Nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!
Oft kommt es Versicherten im Versicherungsfall so vor, dass sie nur Pflichten, aber keine Rechte durch den Abschluss ihrer Versicherung erhalten haben. Dabei hörte sich ursprünglich alles so positiv an. Nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrages entsteht die Pflicht, die Versicherungsprämie zu zahlen. Als Versicherter möchten Sie damit den Service und die Leistungen erhalten, die Ihnen so umfangreich versprochen wurden. Sie haben das Recht, im Versicherungsfall von der Versicherung die vereinbarte Leistung zu verlangen; dies ist die Pflicht des Versicherers. Denn deshalb haben Sie diese Versicherung abgeschlossen.
Der Gesetzgeber hat Regelungen für die wichtigsten Bereiche getroffen; dazu gehören z.B. Transportversicherung, Rechtschutzversicherung, Gebäudeversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung. Doch die Aufzählung ist noch lange nicht abschließend. Trotzdem kommen Versicherungen vielfach ihren Verpflichtung eher schleppend oder gar nicht nach. Häufig werden Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers als Begründung angeführt. Deshalb hat das oberste Gericht ein Grundsatzurteil gesprochen auf dessen Grundlage zu handeln ist. Viele Versicherungsnehmer warten jedoch noch immer auf die Zahlungen der Versicherung und fühlen sich alleine gelassen bei der Bewältigung ihres Versicherungsfalls. Denn der Anspruch auf Leistung kollidiert mit dem Interesse der Versicherung ihren Gewinn zu maximieren.
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